Über den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) auf Grundlage der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Auswärtigen Amtes entscheidet der Bundestag. Deutschland ist derzeit mit 1.222 Soldaten an der internationalen Sicherheitspräsenz beteiligt und trägt in Führungsverantwortung damit weiterhin zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für den Kosovo auf Grundlage der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bei. Die insgesamt positive Entwicklung der Lage vor Ort und des Aufbaus selbsttragender Sicherheitsstrukturen hat eine graduelle Verminderung des Kräfte- und Fähigkeitsumfangs von KFOR ermöglicht. Die Lage im Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings bleibt das Eskalationspotenzial im kosovo-serbisch dominierten Norden Kosovos hoch. Daher stimmen wir einer weiteren Durchführung des unbefristeten Mandates weiterhin zu. [mehr]
In der zweiten und dritten Lesung eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz des von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten eingebrachten Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz sowie des durch die Bundesregierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes wollen wir zu einer Verbesserung der Informationen über die Organspende und damit die Erhöhung der Organspendebereitschaft erreichen. [mehr]
Deutschland ist schön. Seine Kulturlandschaften zeugen von einer langen und ereignisreichen Geschichte und stellen für Viele eine traditionsreiche Heimat dar. Seine Naturlandschaften sind Rückzugsräume seltener Arten und Orte der Artenvielfalt, aber auch der Erholung. Um unser natürliches und kulturelles Erbe auf Dauer zu bewahren, müssen die ländlichen Räume wirtschaftlich attraktive Regionen bleiben. Die christlich-liberale Koalition hat es sich daher zum Ziel gesetzt, neue Impulse für die durch den demografischen Wandel frühzeitig und besonders deutlich betroffenen ländlichen Regionen Deutschlands zu erzeugen. Der Tourismus stellt ein wirtschaftliches Schwergewicht in Deutschland dar. Neueste Studien belegen: 2010 sind in Deutschland knapp 280 Mrd. € von Reisenden und Urlaubern umgesetzt worden. Mit direkten und indirekten Auswirkungen trägt der Tourismus damit zu knapp 10% der Wertschöpfung und ca. 12% der Beschäftigung in Deutschland bei. Die ländlichen Räume sind schon jetzt beliebte Reise- und Urlaubsziele, ihr Anteil an Umsatz und Wertschöpfung scheint jedoch im Vergleich zu Städten und Ballungszentren steigerungsfähig. Dies gilt besonders angesichts der herausgehobenen Bedeutung, die der Tourismus in ländlichen Räumen für Einkommen und Arbeitsplätze besitzt. Unser Antrag begrüßt die gute Vorarbeit der Bundesregierung zu diesem Thema, so etwa im Rahmen des Projekts „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen.“ Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung dazu auf, weitere Möglichkeiten für die Verbesserung der Perspektive des Tourismus in ländlichen Räumen zu prüfen, so etwa in Kontakt mit der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V., in der Definition und Nutzung der Gemeinschaftsaufgaben, bei der Neuausrichtung der EU-Strukturfonds, aber auch mit Blick auf die auch für den ländlichen Tourismus unverzichtbare flächendeckende Versorgung Deutschlands mit einer Breitband-Infrastruktur. Über den Antrag hinaus berät die Koalitionsarbeitsgruppe „Ländliche Räume – regionale Vielfalt“ seit März intensiv über konkrete Vorschläge, mit denen die Zukunft der ländlichen Räume gesichert werden kann. Auf einem gemeinsamen Kongress der Fraktionen von CDU/CSU und FDP am 11. Juni 2012 werden wir drei Schwerpunktebereiche beleuchten und mit unseren Gästen diskutieren. [mehr]
Die zweite und dritte Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93) wird mit Blick auf die neue Beschwerdemöglichkeit für Parteien vor einer Wahl beim Bundesverfassungsgericht notwendig, sofern ihre Wahlteilnahme vom Bundeswahlausschuss abgelehnt wird. Diese wird durch unser Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen eingeräumt, das ebenfalls beraten wird. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen wollen wir die Bestimmungen des Wahlrechtes ergänzen. Für Parteien, deren Wahlteilnahme durch den Bundeswahlausschuss abgelehnt wird, soll eine neue Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverfassungsgericht noch vor der Wahl eingeführt werden. Das Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl soll durch Verbesserungen beim sogenannten subjektiven Rechtsschutz ebenfalls ergänzt werden. [mehr]
Mit der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) setzen wir breitenwirksame Impulse zur Verbesserung der Energieeffizienz. Der Wärmebereich ist ein schlafender Riese für weniger Energieverbrauch und reduzierten CO2-Ausstoß. Unter anderem heben wir die Sätze aller Förderklassen einschließlich des Wärmenetzausbaus an, schaffen eine Möglichkeit zur Förderung von Wärmespeichern und erhöhen den Zuschlag für Anlagen, die ab 2013 in steigendem Umfang dem EU-Emissionshandel unterliegen. Zukünftig können auch mit KWK-Anlagen nachgerüstete Kondensationskraftwerke gefördert werden, während es bei Anlagenmodernisierungen zu Erleichterungen kommt. Für Betreiber kleiner Anlagen führen wir Bürokratieabbau, Verfahrenserleichterungen und Förderoptionen ein. Unser politisches Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 einen 25%-Anteil der Stromerzeugung aus KWK-Anlagen an der gesamten Stromerzeugung zu erreichen. [mehr]
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) erreichen wir eine Rechtsvereinheitlichung und Verfahrensbeschleunigung im Planfeststellungsverfahren durch die Bündelung und Vereinheitlichung verschiedener, bisher über mehrere Fachgesetze verteilte, Sonderregelungen und Verfahrensbestimmungen im Verwaltungsverfahrensgesetz. Eng in den Gesetzgebungsprozess eingebunden sind die Länder. Neben diesen Aspekten wird ein neues Instrument der „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingeführt. Es soll dazu beitragen, Großvorhaben besser vorzubereiten und Konflikte frühzeitig zu bereinigen oder zu vermeiden. Das Instrument greift bereits vor dem eigentlichen Verwaltungsvorhaben und steht einem möglichst großen Personenkreis offen. Die zuständige Behörde muss nach der neuen Regelung auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinwirken, ohne aber dazu verpflichtet zu sein. [mehr]
Mit dem Koalitionsantrag wollen wir auf die ungewöhnliche Situation in Myanmar reagieren, wo sich der äußerst seltene Fall beobachten lässt, dass sich eine Diktatur offenbar aus sich selbst heraus wandelt und zunehmend die Teilhabe der Bevölkerung zulässt. Im Rahmen unserer wertegeleiteten Außenpolitik muss dieser Prozess trotz der ermutigenden Signale, die wir nicht zuletzt mit dem zunehmend freien Agieren der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi als Sprachrohr der Opposition verbinden, weiterhin kritisch begleitet werden: Viele Verstöße gegen die Menschen- und Bürgerrechte sind noch nicht behoben. Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf, die Reformkräfte vor Ort weiter zu unterstützen, um so den friedlichen Wandel zu beschleunigen und eine neue, demokratische Gesellschaft aufzubauen. In einer wirtschaftlichen und hochschulpolitischen Zusammenarbeit mit Myanmar liegt eine Chance, diesen Prozess weiter zu befördern. [mehr]
Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP Wasser und Ernährung sichern weist auf den steigenden Wasserbedarf, insbesondere in den ländlichen Regionen von Entwicklungsländern, hin, der unter anderem durch das Wachstum der Weltbevölkerung aber auch dem Klimawandel und eine schlechte Ressourceneffizienz beeinflusst wird. Wir wollen Ansätze zur Lösung aufzeigen – durch die Nutzung neuer Technologien, in der Vermittlung und Anwendung von in Deutschland vorhandenen Wissens, aber auch in der Stärkung der regionalen Prognostik von drohenden Dürren und Hungerkatastrophen, etwa über eine Bündelung in einer Hand, und der gezielten Verbreitung. Die Bundesregierung wird aufgefordert, international im Rahmen des Rio+20-Prozesses verstärkt auf die Bedeutung des Themas hinzuweisen und den Wassersektor als einen Schwerpunktbereich deutscher Entwicklungszusammenarbeit zu begreifen. Deutschland kann aufgrund des im Land vorhandenen Kenntnisreichtums viel dazu beitragen, zielgenaue Lösungsansätze zu befördern. [mehr]
Wir begrüßen mit ihrem Antrag Aktionsplan Nanotechnologie 2015 gezielt weiterentwickeln die durch die Bundesregierung vorgestellte programmatische Basis für anstehende Forschungsschwerpunkte und Aktionslinien in diesem Feld. Themen wie die Risikoforschung und -bewertung sollen auch in einem öffentlich zu führenden Dialog unter Berücksichtigung der Chancen der neuen Technologie eingebracht werden. Ziel des Aktionsplanes ist die Anwendung einer sicheren und nachhaltigen Nanotechnologie in Bildung und Forschung zur Lösung von Problemen insbesondere etwa in den Bereichen Gesundheitsvorsorge, Umwelt- und Klimaschutz und zur Sicherung der Energieversorgung. Zentral erscheint uns die Erreichung einer richtigen Balance bei der Erforschung der Risiken und Chancen der Nanotechnologie, zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Verbraucherschutz. Daneben fordern wir die Bundesregierung auf, auf eine angepasste Weiterentwicklung des bestehenden differenzierten EU-Regelungssystems hinzuwirken. Parallelstrukturen und überbordende bürokratische Anforderungen sind ohne Abstriche für den Schutz der Verbraucher zu verhindern. [mehr]
In der ersten Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes bereiten wir einen weiteren Schritt zur Umsetzung des bereits im August 2010 durch die Bundesregierung beschlossenen Projektes „Open Government“ vor. Mit dem Projekt wollen wir grundsätzlich die Entstehung einer vernetzten, bürgerfreundlichen und transparenten Verwaltung befördern. Das Gesetz regelt die Nutzungsbedingungen für Geodaten einschließlich dazugehöriger Metadaten, die Nutzern damit grundsätzlich geldleistungsfrei zu Verfügung stehen. In der einheitlichen und verbindlichen Regelung der Nutzung macht der Bund das Wertschöpfungspotenzial der Daten nutzbar und trägt zum Bürokratieabbau bei. [mehr]
Der Antrag will dazu beitragen, dass ein dauerhafter Frieden zwischen den Republiken Sudan und Südsudan erreicht werden kann. Nach der friedlichen Teilung der Staaten und der Aufnahme des Südsudan als 193. Staat in die Gemeinschaft der Vereinten Nationen hat sich die Lage vor Ort nicht entspannt. Verteilungskämpfe, die Auseinandersetzung über die in Teilen noch nicht von beiden Seiten akzeptierte Grenzziehung und durch Nichtregierungsorganisationen berichtete Racheakte der Regierung des Sudan am Volk der Nuba führen zu einer kontinuierlichen Verschärfung der Situation. Die Bundesregierung wird aufgefordert, beide Staaten und deren Verhältnis untereinander weiterhin im Rahmen der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik zu begleiten. [mehr]
Die wichtigsten Inhalte des Berichtes über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland sind: Die Bologna-Reformen haben einen erheblichen Strukturwandel ausgelöst, der die deutschen Hochschulen in die Lage versetzt, mehr Studierende in durchschnittlich kürzerer Zeit auszubilden. Dies wird dazu beitragen, dass unser Land die neuen Herausforderungen bewältigen kann: den wachsenden Fachkräftebedarf, die fortschreitende Internationalisierung und die steigende Bildungsbeteiligung der Bevölkerung in Deutschland. Nie zuvor haben in Deutschland mehr Menschen ein Studium aufgenommen (2011: 515.833 Studienanfängerinnen/-anfänger). Auch in den kommenden Jahren rechnet die Bundesregierung mit einem weiteren Anstieg der Studierendenzahl. Gründe hierfür sind neben den doppelten Abiturjahrgängen die hohe Studierneigung der Abiturientinnen und Abiturienten, die steigende Bildungsbeteiligung, die erfolgte Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte sowie die wachsende Nachfrage durch Studierende aus dem Ausland. Mit dem Hochschulpakt 2020 haben Bund und Länder die Voraussetzungen für die Aufnahme der Studierenden durch Einrichtung zusätzlicher Studienmöglichkeiten geschaffen (knapp 5 Milliarden Euro Bundesmittel für 2011-2015). Der Qualitätspakt Lehre dient zusätzlich der Optimierung des Lehrangebots und der Verbesserung bei Betreuung und Beratung an 186 Hochschulen in allen sechzehn Bundesländern (rund 2 Milliarden Euro Bundesmittel bis 2020). Immer mehr Hochschulen in Deutschland sind für den internationalen Wettbewerb gerüstet; die Umstellung auf die gestuften Studiengänge macht gute Fortschritte: Die Bachelor- und Masterstudiengänge machen mittlerweile bereits 85% des gesamten Studienangebots aus. Im Wintersemester 2010/2011 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes über 1,3 Millionen Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen eingeschrieben, das entspricht einem Anteil von 60 Prozent aller Studierenden, Im Vergleich zum Wintersemester 2008/2009 (Anteil 43 %) ist diese Zahl weiter stark gestiegen. Bachelorabsolventinnen und -absolventen sind selten arbeitslos oder unterhalb ihres Qualifikationsniveaus beschäftigt. Ein Großteil der Bachelorabsolventinnen und -absolventen schließt eine weitere akademische Qualifizierung - in der Regel ein Masterstudium - an. Neun von zehn Studierenden erhielten dabei einen Studienplatz sowohl an der Wunschhochschule als auch im Wunschfach. Die Länder haben durch Erhebungen festgestellt, dass rechnerisch für jeden interessierten Bachelor heute ein Masterstudienplatz zur Verfügung steht, Die Bedeutung der Auslandsmobilität nimmt stetig zu. Schätzungen zufolge ging heute etwa jedem dritten Hochschulabschluss ein studienbezogener Auslandsaufenthalt voraus; bei mehr als einem Viertel betrug dieser Aufenthalt mindestens drei Monate. Damit nähern wir uns der Erreichung des Ziels, dass mindestens 50% der Absolventinnen und Absolventen für ein studienbezogenes Praktikum oder einen Sprachkurs im Ausland waren und mindestens 20% ein oder mehrere Semester ihres Studiums im Ausland verbracht haben. Im Hinblick auf die soziale Dimension des Bologna-Prozesses zeigt der Bericht, dass Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs zwischen beruflicher Bildung und Hochschulen ergriffen bzw. ausgebaut wurden (Wettbewerb: „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen", Aufstiegsstipendium). Auch die individuelle Studienfinanzierung konnte weiter verbessert werden, beispielsweise durch strukturelle Änderungen im BAföG bei gleichzeitiger Erhöhung der Fördersätze und Freibeträge. Mit Einführung des Deutschlandstipendiums ist im Jahr 2011 ein völlig neues Finanzierungsinstrument hinzugekommen. Der Bericht wurde vom Bund und der Kultusministerkonferenz (KMK) unter Mitwirkung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), des Akkreditierungsrates, des freien Zusammenschlusses von studentlnnenschaften (fzs) und den Sozialpartnern erstellt. [mehr]
Im Falle eines Ausbruchs der Klassischen Schweinepest gilt nachwievor die Nicht-Impfungs-Politik der EU, in Folge derer bei Ausbruch der Krankheit in der Regel auch gesunde Tiere gekeult werden müssen. Dies ist aus wissen-schaftlicher Sicht nicht mehr zeitgemäß und somit aus Tierschutzgründen fragwürdig. Der Antrag fordert die Bundesregierung u.a. auf, den Ansatz „Impfen statt Keulen“ in ihre Tierseuchenbekämpfungspolitik aufzunehmen, die Länder bei Ausbruch der Klassischen Schweinepest administrativ zu unterstützen sowie im Hinblick auf die anstehende Novellierung der EU-Tiergesundheitsstrategie nach 2013 bei der EU auf einen Paradigmenwechsel in ihrer Impfpolitik hin-zuwirken. [mehr]