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Vom 4. bis zum 7. Juni sind in Europa alle Bürger der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu aufgerufen, ihre Volksvertreter für Europa zu wählen. In Deutschland findet die Wahl am 7. Juni statt. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlergebnisse dürfen erst dann veröffentlicht werden, wenn alle Wahllokale geschlossen sind.
Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt. Derzeit vertreten 785 Abgeordneten aus 27 Nationen 490 Millionen Bürger in Europa. Seit 1979 wird es alle fünf Jahre allgemein und unmittelbar von den Bürgern der EU gewählt.
Das Europäische Parlament ist in der EU gemeinsam mit dem Europäischen Rat Gesetzgeber. Die gewählten Abgeordneten können Vorschläge der Europäischen Kommission verändern, ergänzen oder auch ganz ablehnen. Zudem kann das Parlament auch die Kommission dazu auffordern, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Das EU-Parlament legt auch den europäischen Haushalt fest. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Kontrolle der Exekutive. Die Kommissare müssen vor den Abgeordneten regelmäßig Rechenschaft über ihr Handeln ablegen. An der Bestellung der neuen EU-Kommission ist das Parlament maßgeblich beteiligt. Diese muss spätestens sechs Monate nach der Europawahl im Amt sein.
Nach der Europawahl werden 736 Abgeordnete im Europäischen Parlament vertreten sein (bisher: 785). 99 Abgeordnete kommen aus Deutschland. Die Fraktionen im Parlament bilden sich entsprechend ihrer politischen Orientierung aus. Somit gruppieren sich die Abgeordneten nicht nach Ländern. Derzeit gibt es im Parlament sieben Fraktionen:
Alle Parteien in Deutschland müssen die Fünf-Prozent-Hürde überschreiten, um Abgeordnete ins Europaparlament zu schicken. Da die CSU nur in Bayern antritt, muss sie dort einen Großteil der Stimmen für sich gewinnen. Jüngste Umfragen sehen die CSU bundesweit bei sechs Prozent der Wählerstimmen, ein Scheitern wäre durchaus möglich. Sollte es die CSU nicht ins Europaparlament schaffen, wäre dies eine deutliche Schwächung der EVP und zudem eine herbe Niederlage für den bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer. In Anbetracht des anstehenden Bundestagswahlkampf würde dies die CSU deutlich schwächen.
In Deutschland darf jeder Unionsbürger zur Wahl gehen, der das 18. Lebensjahr erreicht hat. Nach den Richtlinien des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung dürfen in Deutschland auch volljährige EU-Ausländer wählen, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben. In allen Ländern der Union gelten gemeinsame Grundsätze, jedoch gibt es auch vereinzelt Unterschiede. In Österreich dürfen zum Beispiel schon 16-Jährige wählen. Die im Ausland lebenden Deutschen können per Briefwahl in Deutschland wählen.
Ja, spätestens am 17. Mai erhält jeder Wähler eine Wahlbenachrichtigung. Sollte jemand bis dahin noch keine Benachrichtigung erhalten haben, so muss er sich mit dem örtlichen Wahlamt in Verbindung setzen.
Jeder volljährige EU-Bürger kann für das Parlament kandidieren. Die Parteien stellen Listen mit ihren Kandidaten für das Europaparlament auf, Einzelbewerbungen sind nicht möglich. Für alle Parteien gilt eine bundesweite Fünf-Prozent-Hürde.
Die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Der Wähler verfügt über eine Stimme, mit der er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.
Beim Gang zur Urne sollte die Wahlbenachrichtigung mitgeführt werden. Auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass berechtigt zur Stimmabgabe. Die Wahlbenachrichtigung erlaubt nur die Wahl in dem auf der Benachrichtigung genannten Wahllokal. Mit einem Wahlschein kann der Bürger dagegen in jedem beliebigen Wahllokal seine Stimme abgeben. Dieser kann, ebenso wie die Briefwahlunterlagen, bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragt werden. Dazu muss man nur einen Vordruck der Benachrichtigung ausfüllen und abschicken.
Das Europäische Parlament hat großen Einfluss auf das Leben der Menschen in der EU. An den meisten Gesetzesvorhaben, die auf europäischer Ebene entstehen, wirkt das Parlament maßgeblich mit. Somit bestimmt der Wähler, wer diese Gesetze auf europäischer Ebene mitgestaltet. Das Europäische Parlament ist in Zeiten der Globalisierung eine der wichtigsten politischen Einrichtungen. Nirgendwo sonst hat man die Möglichkeit, die Zusammensetzung einer Internationalen Organisation mitzubestimmen. Zudem beruht ein Großteil der in Deutschland neu geschaffenen oder geänderten Gesetze oder Verordnungen auf Vorgaben der EU.
Unter dem Slogan „Europawahl 2009 – Deine Entscheidung“ gibt es bei dieser Wahl erstmals eine europaweite überparteiliche Informationskampagne. In TV- und Radio-Spots, auf Plakatwänden und Internetseiten wird in allen EU-Staaten auf die Europawahl hingewiesen. In Deutschland werden Werbespots kostenfrei ausgestrahlt und prominente Persönlichkeiten wie Oliver Kahn oder Elton für den Wahlgang werben. Zudem gibt es eine SMS-Kampagne, bei der der Wähler sich registrieren kann, und so am 7. Juni an die Europawahl erinnert wird.
In der zurückliegenden Legislaturperiode hat das Europäische Parlament rund 300 Gesetzgebungsverfahren bewältigt. Als Beispiele können unter anderem genannt werden: